Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´s
Geschäftsbereich Nail
1. Allgemeines Diese Bedingungen betreffen alle Transaktionen, Verträge und Angebote, wie die Dienstleistung und den Verkauf von Produkten, die zwischen dem Nagelstudio und dem Kunden zustande kommen, bzw. geschlossen werden. Ausnahmen von Transaktionen, die nicht unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, bedürfen der Mitteilung in schriftlicher Form.
2. Dienstleistung Der Dienstleister (Nail Designer oder Nagelstudio) führt seine Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem neuesten Standard der Industrie am Kunden aus. Sollten Änderungen des Standards auftreten, wird der Dienstleister den Kunden noch vor Beginn der Leistung davon in Kenntnis setzen.
3. Terminvereinbarung Termine werden vom Studio verbindlich vergeben. Sollte eine Absage, bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termins vonnöten sein, sollte der Kunde dies rechtzeitig und sobald als möglich, mindestens aber 2 Werktage vor dem Termin, mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat der Dienstleister das Recht, den Verdienstausfall dem Kunden in Rechnung zu stellen.
4. Preise Die Preise für Dienstleistungen und Produkte sind im Studio zu veröffentlichen. Die ausgewiesenen Preise müssen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Preiserhöhungen müssen mind. 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig und gelten nur, solange der Vorrat reicht. Der Kunde muß direkt im Anschluß an die Behandlung, bzw. direkt beim Kauf für den Service, bzw. das Produkt bezahlen.
5. Personal Jede Dienstleistung kann von einem im Studio angestellten und nach Ermessen der Geschäftsleitung eingesetzten Nail Designer durchgeführt werden. Der Kunde darf bis zu einem Jahr nach Erhalt der Dienstleistung im Studio die gleiche Dienstleistung nicht von der im Studio angestellten Nail Designerin außerhalb der Geschäftsaktivitäten des Studios in Anspruch nehmen, außer der Nail Designer, bzw. der Kunde erhält eine schriftliche Zustimmung der Geschäftsleitung.
6. Persönliche Daten und Privatsphäre Der Kunde versichert alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Behandlung der geforderten Dienstleistung sind, an das Studio und/oder den Dienstleister weiterzugeben. Diese Daten werden auf der Kundenkarteikarte in schriftlicher Form gespeichert. Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außen stehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung der Kunden.
7. Vertraulichkeit Das Nagelstudio, seine Angestellten und die Geschäftsleitung sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung oder dem Service besprochen wurde, geheim zu halten und vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt, bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Information zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und das Nagelstudio von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wurde.
8. Haftung Das Nagelstudio, die Angestellten oder die Geschäftsleitung können keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Die bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios. Das Nagelstudio ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die(der) mit in das Studio gebracht wurden(wurde).
9. Garantie Auf dem vom Nagelstudio geleisteten Service erhält der Kunde eine Garantie von 8 Tagen und auf die verkauften Produkte 14 Tage. Diese Garantie verfällt wenn:
- Der Kunde die Modellage von einem anderen Nagelstudio oder Nail Designer behandeln oder auffüllen lässt. - Der Kunde ohne den Gebrauch von Handschuhen mit Chemikalien in Berührung kommt oder damit arbeitet. - Der Kunde die Modellage unsachgemäß entfernt. - Der Kunde andere als die vom Nagelstudio oder Nail Designer empfohlene Produkte verwendet, um die Modellage zu pflegen. - Der Kunde nicht die in der Pflegebroschüre empfohlene Pflege durchführt. - Der Kunde dem Hinweis in Notfällen unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen nicht nachkommt. - Der Kunde die Produkte nicht unter Einhaltung der Gebrauchshinweise anwendet.
10. Beschädigung und Diebstahl Das Nagelstudio hat das Recht für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden zur Anzeige gebracht.
11. Beschwerden und Reklamationen Sollte der Kunde eine Beschwerde oder Reklamation über den Service, bzw. das gekaufte Produkt haben, so muß dies schnellstmöglich, spätestens aber 5 Tage nach Erkennen des Reklamationsgrundes der Geschäftsleitung, bzw. dem Nail Designer gemeldet werden. Das Studio muß innerhalb der darauf folgenden 5 Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamationen auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muß das Nagelstudio die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten, bzw. das reklamierte Produkt ersetzen. Sollte die Reklamation nicht zur Zufriedenheit des Kunden bereinigt werden, kann dies auch von einer Schiedsstelle oder vor Gericht entschieden werden.
12. NailArt Wenn ein Nagelstudio oder ein Nail Designer Nail Art-Beispiele im Studio veröffentlicht, ist dies nur ein Beispiel. Selbst wenn das Design am Kunden nachgearbeitet wird, kann es zu Abweichungen bezüglich des Designs kommen. Das Resultat kann von der gezeigten Vorlage abweichen. Das Urheberrecht für das Design verbleibt im Studio, bzw. beim Nail Designer. Sollte der Kunde vom erstellten Design Fotographien anfertigen lassen, die für kommerzielle Zwecke verwendet werden sollten, bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung durch das Studio, bzw. den Nail Designer, Bei Unterlassen kann das Studio angemessene Ansprüche geltend machen.
13. Verhaltensweisen Der Kunde verpflichtet sich, während seines Besuchs im Studio eine angemessene Verhaltensweise an den Tag zu legen. Sollte der Kunde sich nach einer Verwarnung weiterhin nicht angemessen verhalten, hat die Geschäftsleitung das Recht, den Kunden aus dem Studio zu verweisen und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen.
14. Gerichtsstand Für die Gerichtliche Klärung von Unstimmigkeiten ist der Gerichtsstand der Ort des Nagelstudios. Geltendes Recht ist nach Ortsansässigkeit zu bestimmen (z.B. deutsches Recht).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) der nothing but style
Stand 03.02.09
1.Allgemeines
1.1.Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen Deutsches Recht und unsere Bedingungen zugrunde. Dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dies nicht nochmals vereinbart wird. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als anerkannt.
1.2.Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.
2.Angebots- und Vertragsabschluß
2.1.Angebote und Prospekte sind stets freibleibend. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 36 Werktage gebunden.
2.2.Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Vertragsabreden, insbesondere die Zusicherung von Eigenschaften, bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
2.3.Kostenanschläge, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung der oben genannten Vereinbarungen sind wir berechtigt, ein Planungshonorar zu verlangen.
2.4.Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Wir stellen die hierzu notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung.
3.Preise
3.1.Die Preise werden in Euro gestellt. Sie verstehen sich ab Werk und sind, wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt wird, freibleibend.
3.2.Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objekts und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme.
3.3.Soweit bei Auftragsabschluß keine weiteren Vereinbarungen getroffen worden sind, werden Montagen, Regiearbeiten und Reparaturen mit den jeweils gültigen Stundensätzen berechnet.
3.4.Maurer-, Verputz- und Installationsarbeiten, sowie alle anderen baulichen Nebenarbeiten gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.
3.5.Für die Berechnung ist unsere jeweilige Auftragsbestätigung maßgebend. Mehrlieferungen und Änderungen, auch solche, die aus einer vorher nicht bekannten baulichen Situation entstehen, werden gesondert berechnet. Die Demontage alter Einrichtungen und Anlagen, sowie Arbeiten, die nicht ausdrücklich in unserem Leistungsumfang beschrieben sind, sind nicht in unseren Preisen enthalten.
3.6.Vorarbeiten und Versuche, die auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt werden, werden besonders berechnet.
3.7.Verzögert sich die Montage infolge einer versäumten, verspäteten oder mangelhaften Durchführung der erforderlichen Bauarbeiten, wegen Behinderung der Monteure durch Bauhandwerker oder aus einem anderen, von uns nicht zu vertretenden Grund, so sind uns die hieraus entstehenden Kosten zu vergüten. Soweit wir die Ware für den Besteller infolge Verzögerung der Abnahme oder Nichtabnahme einlagern, so erfolgt dies auf seine Kosten und Gefahr.
4.Zahlung
4.1.Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder Bezahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen. Aufträge über Euro 5.000,- Warenwert werden grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft) ausgeliefert.
4.2.Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen: bei Auftragserteilung, bei Auslieferung oder Fertigungsbeginn, nach Rechnungslegung rein netto Kasse.
4.3.Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundes-Diskontsatz berechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir außerdem berechtigt, etwaig eingeräumte Rabatte und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.
4.4.Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder Tatsachen bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden infragestellen, so sind wir berechtigt, die Restschuld sofort fällig zu stellen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung sind wir berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen, sowie alle erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.
5.Lieferzeiten und Montage
5.1.Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch nach 12 Werktagen nach Aufforderung durch den Besteller zu beginnen, sofern dieser die erforderlichen Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn auf der Baustelle gewährleistet und eine evtl. vereinbarte Anzahlung bei uns eingegangen ist.
5.2.Lieferfristen und Termine, die verbindlich und unverbindlich festgelegt werden können, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
5.3.Eine verbindlich vereinbarte Leistungsfrist verlängert sich auch innerhalb des Verzuges angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen, die nachweislich auf die Lieferung der Leistung von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei einem unserer Vorlieferanten eintreten. Die Verzögerung teilen wir unverzüglich dem Kunden mit.
5.4.Wenn wir in Lieferverzug geraten, ist eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen zu setzen, nach deren Ablauf der Besteller zurücktreten kann.
5.5.Verzögern sich Aufnahmen, Fortführung und Abschluß der Arbeiten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf unser Verlangen hin, so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gemäß § 6 Ziff. 6 VOB/B verlangen oder dem Kunden eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, daß wir den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werden. Für den Fall der Kündigung steht uns neben dem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die wir für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen mußten.
5.6.Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen etc. und zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein abschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Temperatur in den Montageräumen muß mindestens 15°C betragen. Mauerwerk und Putz müssen ausgetrocknet sein. Bereits verlegte Fußböden sind ausreichend abzudecken. Die für die Montage erforderlichen Strom und Wasseranschlüsse sind kostenlos zur Verfügung zu stellen.
6.Gewährleistung
6.1.Wir gewährleisten, daß unsere Lieferungen und Leistungen frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Für Material, das uns zur Verarbeitung von den Kunden gestellt wird, übernehmen wir keine Haftung.
6.2.Gewährleistung gilt nur für neue, nicht aber für gebrauchte Liefergegenstände.
6.3.Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller ohne unser Einverständnis Änderungen am Liefergegenstand vornimmt oder durch Dritte vornehmen läßt oder wenn die Anlage durch Raumfeuchtigkeit, bauliche Hindernisse, Feuer, Diebstahl, Explosion, Wasser und ähnliche Umstände beschädigt wird. Transportschäden, natürlicher Verschleiß, Lack und Glasschäden sowie Schäden an Leuchtstoffröhren, stromführenden Leitungen und Sicherungen sind von der Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
6.4.Der Besteller hat einen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
6.5.Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder Ersatz zu liefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Besteller berechtigt, Herabsetzung der Vergütung oder Ersatzlieferung des beanstandeten Gegenstandes zu verlangen. Die Nachbesserung gilt erst als Fehlschlag, wenn sie zweimal erfolglos versucht worden ist.
6.6.Das Abtreten der Gewährleistungsansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
7.Schadenersatz
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, wegen positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder aus Unmöglichkeit der Leistung sind uns gegenüber als auch gegenüber unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf 5% des Netto-Rechnungswertes beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
8.Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Der Besteller ist grundsätzlich berechtigt, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Zur Sicherung unserer sämtlichen offenen Ansprüche gegenüber dem Kunden tritt dieser seine aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer entstehende Forderung bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Solange wir noch Eigentümer der Vorbehaltsware sind, sind wir jederzeit berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. Der Besteller ist jederzeit widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechenwert der anderen Ware zu. Jede Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gilt als in unserem Auftrag erfolgt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren nach Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur bis zur Höhe des Anteils unseres Rechnungswertes zum Rechnungswert der mitveräußerten Ware. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteil haben, ist die Forderung in Höhe der Miteigentumsquote an uns abzutreten. Wir bieten dem Besteller schon jetzt die Einräumung eines Anwartschaftsrechtes an den zur Entstehung gelangenden Miteigentumsanteilen an. Der Besteller nimmt dieses Angebot an. Mit der Begleichung aller uns zustehenden Ansprüche geht das Miteigentum auf den Besteller über. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung des Kaufgegenstandes zulässig. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Besteller uns sofort schriftlich die Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Besteller nach Mahnung zur Herausgabe des Kaufgegenstandes an uns verpflichtet. In der Zurücknahme des Gegenstandes durch uns liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Wir sind berechtigt, nach Abmahnung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Aufrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglichst zu verwerten. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren ausreichend zu versichern und unter Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm zum Eintritt eines Schadensfalls gegen sein Versicherungsunternehmen zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf unser Eigentum oder Miteigentum beziehen, an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist verpflichtet, sofern er seine Zahlungen einstellen oder mit diesen in Verzug kommen sollte, uns unverzüglich nach der Zahlungseinstellung oder Eintritt des Verzuges eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, nebst einer Aufstellung über die Forderungen an Drittschuldner zu übersenden. Übersteigen die Sicherheiten zu unseren Gunsten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die gesamte Summe unserer Forderungen gegen den Besteller um mehr als 25 von Hundert, so sind wir verpflichtet, bezahlte Ware nach eigener Wahl freizugeben. 9.Rücksendungen
9.1.Warenrücksendungen werden nur dann angenommen, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich genehmigt sind. Die Rücknahme beschränkt sich auf originalverpackte, gelistete Serienteile. Sonderanfertigungen, gleich welcher Art, werden nicht zurückgenommen. Die Rücksendung muß in jedem Fall frachtfrei erfolgen. Zurückgegebene Teile werden abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20% gutgeschrieben.
10.Sonstiges
10.1.Erfüllungsort ist Hamm.
10.2.Gerichtsstand ist für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag das Amtsgericht Hamm, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
10.3.Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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